DGUV V3 Prüfung — Fristen, Pflichten und was bei Verstoß droht
Wann muss elektrische Betriebsmittel geprüft werden? Was steht in DGUV Vorschrift 3? Und was passiert, wenn die Fristen nicht eingehalten werden?
Die DGUV Vorschrift 3 — früher bekannt als BGV A3 — schreibt vor, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Betrieben regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen. Für viele Betriebe ist das Alltag, aber die Dokumentation lässt oft zu wünschen übrig.
Was schreibt DGUV Vorschrift 3 vor?
Nach § 5 DGUV Vorschrift 3 sind ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Abständen zu prüfen. Die Prüffristen hängen von der Betriebsart und den Umgebungsbedingungen ab:
Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft durchgeführt oder beaufsichtigt werden (§ 5 DGUV Vorschrift 3). Elektrotechnisch unterwiesene Personen können unter Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen — für vollständig eigenständige Prüfungen ohne Aufsicht reicht die Qualifikation nicht aus.
Welche Nachweise müssen aufbewahrt werden?
Das Prüfergebnis ist schriftlich zu dokumentieren. Typischerweise enthält das Prüfprotokoll:
Diese Nachweise sind **mindestens bis zur nächsten Prüfung** aufzubewahren, in der Praxis aber länger — denn bei einem Unfall oder einer behördlichen Kontrolle können ältere Protokolle relevant sein.
Was passiert bei Verstößen?
Wer die Prüfpflichten nicht einhält, riskiert mehreres:
**Bußgelder:** Die Berufsgenossenschaft kann bei fehlenden Prüfnachweisen Maßnahmen anordnen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können Bußgelder fällig werden (Ordnungswidrigkeit nach DGUV Vorschrift 3).
**Haftung bei Unfällen:** Wenn ein elektrischer Unfall auf mangelnde Prüfung zurückzuführen ist und die Dokumentation fehlt, kann der Betrieb zivilrechtlich und unter Umständen strafrechtlich haftbar gemacht werden. Die fehlende Dokumentation gilt als Indiz für Fahrlässigkeit.
**Versicherungsschutz:** Einige Betriebshaftpflichtversicherungen schließen Schäden aus, die auf nachweislich unterlassene Wartung zurückzuführen sind.
Wie Compliar hilft
Compliar überwacht die Prüffristen automatisch. Sie legen den Nachweistyp "DGUV V3" einmalig an, hinterlegen das letzte Prüfdatum und den nächsten Termin — Compliar erinnert Sie rechtzeitig, bevor die Frist abläuft. Das Prüfprotokoll wird direkt im System archiviert und ist beim nächsten Prüferbesuch per Klick abrufbar.
Zusammenfassung
Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Betriebe, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen — ortsveränderliche Mittel alle 6 bis 24 Monate, ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre. Das Prüfprotokoll muss schriftlich vorliegen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Wer die Fristen versäumt, riskiert Bußgelder, zivilrechtliche Haftung und den Ausschluss aus der Betriebshaftpflicht. Compliar überwacht alle Fristen automatisch und archiviert Prüfprotokolle prüfbereit im System.
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